Rote Listen der Vögel Nordrhein-Westfalens

 

Was sind Rote Listen?

Haubenlerche
Haubenlerchen sind in NRW „ausgestorben“ (RL Brutvögel „0“) (© Hans Glader)

Rote Listen sind seit vielen Jahrzehnten ein wichtiges Instrument im regionalen, nationalen und internationalen Natur- und Artenschutz. Sie bewerten den Gefährdungsgrad von Arten in einer vergleichsweise einfachen Form. Rote Listen sind ein Warninstrument und sollen Schutzmaßnahmen für die gefährdeten Arten anregen. Für die neuesten Roten Listen der Vögel Nordrhein-Westfalens wurden für alle regelmäßig vorkommenden, heimischen Arten die Häufigkeit, die Bestandsentwicklung und einige wenige andere Faktoren betrachtet und anhand eines Bewertungsschemas in eine der Kategorien der Roten Listen eingeteilt.

 

 

 

Kategorien der Roten Liste

Blaukehlchen
Blaukehlchen gelten in NRW als „gefährdet“ (RL Brutvögel „3“) (© Hans Glader)

Arten der Roten Liste werden in fünf Gefährdungskategorien eingeteilt: 0, 1, 2, 3 und R. Vogelarten, die die Kriterien nicht erfüllen, werden als ungefährdet geführt. Die sogenannte Vorwarnliste ist nicht Teil der Roten Liste. Nicht für eine Gefährdungskategorie bewertet wurden Arten, die in NRW nicht natürlicherweise heimisch sind.

0 – Ausgestorben oder verschollen
1 – Vom Aussterben bedroht
2 – Stark gefährdet
3 – Gefährdet
R – Extrem selten

V – Vorwarnliste (nicht Teil der Roten Liste)

 

Brutvögel und Rastvögel

Zwergschwan
Zwergschwäne sind als Wintergäste bei uns „vom Aussterben bedroht“
(RL wandernde Vögel „1“) (© Hans Glader)

Vögel unterscheiden sich von vielen anderen Organismengruppen durch ihr ausgeprägtes Zugverhalten. Für ihren Schutz ist es nicht ausreichend, allein die Brutgebiete zu schützen, sondern auch die Regionen, in denen sie sich außerhalb der Brutzeit aufhalten. Aus diesem Grund gibt es in NRW zwei aktuelle Rote Listen der Vögel – eine der Brutvögel und eine der wandernden Vogelarten. Da einige Vögel bei uns sowohl brüten als auch als wandernde Art auftreten, sind sie in beiden Roten Listen vertreten.

 

 

 

 

 

Woher weiß man das alles?

Die Roten Listen der Vögel Nordrhein-Westfalens werden gemeinsam von der NWO und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) herausgegeben. Woher stammen jedoch die Informationen über Bestandsgrößen und Trends als wichtigste Datengrundlage für die Rote Listen? Die Informationen darüber werden von einer Vielzahl an Personen gesammelt und zusammengetragen. Dazu gehören in NRW beispielsweise Mitarbeiter*innen des LANUV und der Biologischen Stationen und besonders die vielen ehrenamtlichen Vogelbeobachter*innen, die diese Daten erheben und sich an den Monitoringprogrammen beteiligen und in unseren Arbeitsgemeinschaften auswerten. Auch Sie sind herzlich eingeladen, mitzumachen und so zu einem wichtigen Baustein im Naturschutz beizutragen.

 

Zitationshinweis

Bitte zitieren Sie in Fachpublikationen oder Gutachten die im Charadrius veröffentlichten Versionen der Roten Listen der Brutvögel und der wandernden Vogelarten unter Angabe der dort angegebenen bibliographischen Angaben. Die auch hier verfügbaren Kurzfassungen dienen der übersichtlichen Vorabinformation, sind aber keine Originalquellen für die Roten Listen der Vögel NRWs.

 

Bezug Druckversion

Die Roten Listen sind im Charadrius 52 als Doppelheft 1-2 erschienen und können über die NWO zum Preis von 18 € erworben werden:

NWO-Geschäftsstelle
c/o Kahrin Schidelko & Darius Stiels
Bondorfer Str. 45
53604 Bad Honnef
E-Mail: geschaeftsstelle@nw-ornithologen.de